Seit 2011 (Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH im Jahr 2009 und der korrigierenden KHS-Entscheidung des EuGH im Jahr 2011) gilt in Deutschland, dass Urlaubsansprüche spätestens 15 Monate nach dem Ende des regulären Urlaubsjahr verfallen.
Seit 2011 (Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH im Jahr 2009 und der korrigierenden KHS-Entscheidung des EuGH im Jahr 2011) gilt in Deutschland, dass Urlaubsansprüche spätestens 15 Monate nach dem Ende des regulären Urlaubsjahr verfallen.