Die Bundesregierung hat das Staatsangehörigkeitsrecht integrationsfreundlicher und unbürokratischer gestaltet. Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern gibt es künftig keine Pflicht, sich für einen Pass zu entscheiden. Das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 20.12.2014 in Kraft getreten.

Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten

Die Freizügigkeit in der EU ist einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für seine Bürger. Um den Missbrauch dieses Rechts durch eine Minderheit zu unterbinden, hat die Bundesregierung das Freizügigkeitsgesetz/EU geändert. Im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug sind künftig befristete Wiedereinreisesperren möglich. Das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern zur Arbeitssuche ist jetzt – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Unionsrechts – befristet. Wer sich durch falsche Angaben eine Aufenthaltsbescheinigung nach dem Freizügigkeitsgesetz beschafft, macht sich strafbar. Die wichtigsten Regelungen dieses Gesetzes sind am 09.12.2014 in Kraft getreten.

Änderung beim Antiterror-Datei-Gesetz

Die Bundesregierung hat am 08.04.2014 ein Gesetz zur Änderung des Antiterror-Datei-Gesetzes beschlossen. Das BVerfG hatte entschieden, dass die Errichtung der Antiterrordatei mit der Verfassung vereinbar sei, jedoch bei einigen Regelungen Änderungen verlangt. Das neue Gesetz nimmt die erforderlichen Anpassungen vor. Am 07.11.2014 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Es tritt einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Mehr Schutz für Opfer von Gewalt

Die Bundesregierung will einen besseren grenzüberschreitenden Schutz der Opfer von Gewalt schaffen. Künftig sollen Schutzmaßnahmen, die in einem Mitgliedstaat der EU zum Schutz einer Person vor Gewalt durch eine andere Person erlassen worden sind, auch in den anderen Mitgliedstaaten gelten. Das Gesetz tritt am 01.01.2015 in Kraft.

Verbesserungen für Asylbewerber

Die Bundesregierung hat weitere Verbesserungen für Asylbewerber beschlossen: Die Residenzpflicht für Asylbewerber entfällt. Sie wird durch eine Wohnsitzauflage ersetzt, solange Asylbewerber Sozialleistungen beziehen. Auch der Vorrang des Sachleistungsprinzips entfällt. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 19.12.2014 zugestimmt. Es tritt mit seinen wichtigsten Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Flüchtlinge erhalten mehr Unterstützung – Asylbewerberleistungsgesetz

Flüchtlinge und in Deutschland Geduldete können mit höhere Leistungen für den Lebensunterhalt rechnen. Sie erhalten monatlich 127 Euro mehr und damit 352 Euro. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich übernommen. Das neue Asylbewerberleistungsgesetz tritt zum 01.03.2015 in Kraft.

Mehr Geld für politisch Verfolgte in der DDR

Die Bundesregierung verbessert die wirtschaftliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR. Der Bundestag hat dazu das entsprechende Gesetz verabschiedet. Neben der Opferrente erhöhen sich auch die Ausgleichsleistungen nach dem Rehabilitierungsrecht. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 19.12.2014 zugestimmt. Es tritt einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(Zitiert nach Juris: https://www.juris.de/iportal/portal/page/jmobilprod.psml?id=jnach-JUNA141203336&action=controls.mobil.OneNewsView&fmt=mobil)

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