EU-Energielabel auch beim Online-Kauf Pflicht

Ab Januar 2015 gelten für den Online-Handel mit Elektrogeräten strengere Regeln. Online-Shops müssen dann auch das EU-Energielabel mit Etikett und Datenblatt in die Produktinformation aufnehmen. Das gilt zunächst für Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Raumklimageräte, Fernseher, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten. Die Pflicht wird schrittweise auf andere Gerätegruppen ausgedehnt.

Austauschpflicht für alte Heizgeräte

Ab dem 01.01.2015 dürfen Heizgeräte, die vor dem 01.01.1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betrieben werden. Das gilt für Heizkessel, die Erdgas, Heizöl oder Strom nutzen, um Wärme zu erzeugen. Von dieser Regelung nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel. Eine weitere Ausnahme gilt für Heizkessel in Häusern, in denen der Eigentümer bereits vor Februar 2002 gewohnt hat.

EEG-Umlage sinkt 2015

Der Beitrag für Ökostrom, die sogenannte „EEG-Umlage“ (Erneuerbare-Energien-Umlage), sinkt 2015 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. 2014 betrug sie 6,24 Cent. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die aus Wind, Wasser und Sonne Strom produzieren. Die entstehenden Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt.

Stromverbrauch von Kaffeemaschinen senken

Ab dem 01.01.2015 werden Haushalts-Kaffeemaschinen, die neu in den Handel kommen, weniger Energie verbrauchen. Denn sie gehen automatisch – je nach Gerätetyp – nach fünf bis 40 Minuten aus. Nach Berechnungen der EU lassen sich so bis zu zehn Euro im Jahr sparen.

Stromverbrauch von Haushaltsbacköfen und Dunstabzugshauben senken

Auch neue Haushaltsbacköfen und Dunstabzugshauben dürfen ab dem 01.01.2015 nur noch mit dem EU-Energielabel in den Handel. Die entsprechende EU-Verordnung dazu ist bereits am 20. Februar 2014 in Kraft getreten. Dabei gilt: Haushaltsbacköfen müssen ab 20.02.2015 mindestens die Energieeffizienzklasse C aufweisen, ab 2016 mindestens B und ab 2019 mindestens A.

Für Dunstabzugshauben gilt: Sie müssen ab 2015 mindestens die Energieeffizienzklasse F, ab 2017 mindestens E und ab 2019 mindestens D erreichen.

Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“

Ab dem 01.01.2015 steigt der Höchstbetrag für den Zuschuss zur Energieberatung auf 8.000 Euro. Das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ unterstützt neben der Energieberatung nun auch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 800 Euro. Ansprechpartner für das Förderprogramm ist nicht mehr die KfW, sondern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Energetische Gebäudesanierung: Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen

Die Bundesregierung gibt Bürgerinnen und Bürger mit zahlreichen Beratungs- und Förderprogrammen Tipps zum effizienteren Umgang mit Energie. Ab 01.03.2015 können Haus- und Wohnungseigentümer für die Energieberatung einen Zuschuss in Höhe von 60% der förderfähigen Beratungskosten erhalten: maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Verbot von Quecksilberdampflampen

Quecksilberdampflampen (sogenannte „HQL“-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt dürfen ab 01.04.2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.

(Zitiert nach Juris: https://www.juris.de/iportal/portal/page/jmobilprod.psml?id=jnach-JUNA141203336&action=controls.mobil.OneNewsView&fmt=mobil)

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