Erstmals gilt ab 01.01.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde eines Arbeitnehmers.  Der Mindestlohn gilt flächendeckend.

Dennoch gibt es hierzu noch Übergangsregelungen, denn in manchen Branchen liegen die Stundenlöhne deutlich unter 8,50 Euro. Um eine stufenweise Anpassung an den Mindestlohn zu ermöglichen, gibt es eine dreijährige Übergangszeit bis zum 31.12.2017. Voraussetzung hierfür ist, dass der branchenspezifische Mindestlohn zum 01.01.2017 bei mindestens 8,50 Euro liegt. Ab dem 01.01.2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, den die Mindestlohnkommission festsetzt, ohne jede Einschränkung.

Die Übergangsregelung gilt aber nur für diejenigen, die einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn vereinbart haben. Das sind derzeit  die Fleischbranche, die Friseure, die Leiharbeiter und Wäschereidienstleister für Großkunden. Die Textilbranche hat einen Branchenmindestlohn beantragt.

Für die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau tritt ein Branchenmindestlohn zum 01.01.2015 in Kraft. Eine weitere besondere gesetzliche Regelungen gilt für Erntehelfer und Zeitungsausträger, die bislang weit unter dem Mindestlohn beschäftigt werden. Hier gibt es befristete Übergangsregelungen, um die Einführung des Mindestlohns zu erleichtern.

Praktikanten: Orientierungspraktika vor oder während einer Ausbildung oder eines Studiums sind nur für höchstens drei Monate vom Mindestlohn ausgenommen. Lediglich bei Pflichtpraktika in Ausbildung oder Studium muss kein Mindestlohn gezahlt werden, auch wenn sie länger als drei Monate dauern.

Steigt damit auch der Pflegemindestlohn ?

Ja, ab 01.01.2015 steigt der Pflegemindestlohn auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten. In zwei Schritten wird er dann bis Januar 2017 auf 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten angehoben. Ab 01.10.2015 sollen zusätzlich auch die Betreuungskräfte von dementen Personen in Pflegebetrieben, Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte vom Mindestlohn profitieren.

(Zitiert nach Juris: https://www.juris.de/iportal/portal/page/jmobilprod.psml?id=jnach-JUNA141203336&action=controls.mobil.OneNewsView&fmt=mobil)

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