Die Bundesregierung hat das Staatsangehörigkeitsrecht integrationsfreundlicher und unbürokratischer gestaltet. Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern gibt es künftig keine Pflicht, sich für einen Pass zu entscheiden. Das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 20.12.2014 in Kraft getreten. Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten Die Freizügigkeit in der EU ist einer der sichtbarsten Vorzüge Europas…

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