Mit welchen gesetzlichen Neuerungen Verbraucher im Jahr 2022 rechnen können.
Erstmals gilt ab 01.01.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde eines Arbeitnehmers. Der Mindestlohn gilt flächendeckend. Dennoch gibt es hierzu noch Übergangsregelungen, denn in manchen Branchen liegen die Stundenlöhne deutlich unter 8,50 Euro. Um eine stufenweise Anpassung an den Mindestlohn zu ermöglichen, gibt es eine dreijährige Übergangszeit bis zum 31.12.2017. Voraussetzung hierfür…