Beitrag zur Krankenversicherung bei 14,6% Ab 2015 wird der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6% festgeschrieben. Die Hälfte, nämlich 7,3%, trägt der Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil), die andere Hälfte der Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2015 wurde auf 0,9% festgelegt. Wie hoch tatsächlich…

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