Neust hat das OLG Frankfurt mit seinem Beschluss vom 08. Juli 2020, AZ 1 WFF 102/20 jetzt unmissverständlich klargestellt, dass eine Einschränkung von (familiengerichtlich) festgelegtem Umgang, mit der Begründung „Corona“ nicht einseitig möglich ist.

Seit 2011 (Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH im Jahr 2009 und der korrigierenden KHS-Entscheidung des EuGH im Jahr 2011) gilt in Deutschland, dass Urlaubsansprüche spätestens 15 Monate nach dem Ende des regulären Urlaubsjahr verfallen.

Nachdem zuvor einige Revisionen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) durch die Volkswagen AG zurückgenommen worden sind, verurteilte der Bundesgerichtshof am 25.05.2020 den Konzern zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Jeden Tag passieren auf unseren Straßen Verkehrsunfälle. Und fast jeder hat es schon mal selbst erlebt und ist alles andere als angenehm. Schließlich ist ein „Lieblingsstück“ zerstört worden.

Im Namen der Kanzlei möchten wir uns herzlichst bei unserem Partner e.Consult AG für die hervorragende Zusammenarbeit, gerade in der jetzigen Phase bedanken. Seit mehreren Wochen bieten wir eine Onlineberatung via Videokonferenz an und sind schlichtweg begeistert von den großartigen Möglichkeiten, die uns e.sy Office von e.Consult zur Verfügung stellt. Dr. Antje Reinhardt-Gilmour, Rechtsanwältin Hier geht´s zum Gastbeitrag…

Nach der neuen Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof vom 26.03.2020 ist der, in der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung enthaltene Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB in der bis zum 12.06.2014 gültigen Fassung nicht hinreichend transparent.

Alle Ladengeschäfte, aber auch viele andere Unternehmen wie Reisebüros, Friseure, Kosmetikstudios gehören zu den Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie aufgrund behördlicher Vorgaben geschlossen bleiben mussten und zum Teil noch müssen. Häufig lohnt sich hier ein Blick in die Versicherungsunterlagen – denn wer eine Betriebsschließungs- oder Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hat, hat möglicherweise Anspruch auf einen Anspruch aus…

Sie haben die Vermutung, das die Widerrufsbelehrung in Ihrem Verbraucherdarlehen nicht korrekt ist und möchten diesen Vertrag widerrufen. Dabei sind wir Ihnen gern behilflich. Einen ersten Einblick in unsere Tätigkeit erhalten Sie hier:

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