Der Geschädigte hat in den meisten Fällen keine Chance, auf die Höhe der entstehenden Abschleppkosten Einfluss zu nehmen. Sei es dadurch bedingt, dass der Geschädigte in das Krankenhaus verbracht wird oder aber, dass die Polizei sich um den Abschleppdienst kümmert.
Unterschiedlichste Gründe, wie das Versäumen der Antragsfrist oder die nicht rechtzeitige Vorlage des ärztlichen Attests zur Invalidität, veranlassen den Versicherer nicht zu zahlen. Oder Sie kämpfen gegen die Versicherung, die meint, viel weniger zahlen zu müssen, als Sie es aus Ihren Versicherungsbedingungen herauslesen.
Nach einem Verkehrsunfall muss der Geschädigte -das Unfallopfer- gegenüber dem Unfallgegner seine Schadensersatzansprüche durchsetzen. Bei Verkehrsunfällen unter Beteiligung eines PKW/ LKW/ Motorrad gibt es einen Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges. Leider sind auch die berechtigten Ansprüche nicht immer kampflos zu erreichen. Umso wichtiger ist es, dass hier keine Ansprüche vergessen werden. Hier finden Sie die wichtigsten Ansprüche: