Bundesweite Kfz-Kennzeichenmitnahme
Wer in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig sein altes Kfz-Kennzeichen behalten. Wer will, kann auch ein neues beantragen. Der Gang zum Straßenverkehrsamt bleibt ihm allerdings nicht erspart – das Fahrzeug muss weiterhin umgemeldet werden. Die Neuregelung hat keine Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung: Die Tarife richten sich nach dem Wohnort, nicht nach dem Kennzeichen. Sie gilt ab 01.01.2015.
Fahrzeugabmeldung via Internet
Wer künftig sein Fahrzeug abmelden will, muss dafür nicht mehr die Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen. Er kann die Abmeldung auch über das Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes abwickeln. Die Neuregelung gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 angemeldet werden. Denn: Voraussetzung für die elektronische Abmeldung ist neben dem neuen Personalausweis ein Sicherheitscode, den sowohl Fahrzeugschein als auch Nummernschild bei der Zulassung ab 2015 erhalten.
Abgasnorm Euro 6 für Neuwagen
Ab 01.01.2015 gilt für alle neu zugelassenen Fahrzeuge die Abgasnorm „Euro 6“. Sie trifft vor allem Neuwagen mit Diesel und soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren. Im Vergleich zur Abgasnorm „Euro 5“ sinkt der Grenzwert des Stickstoffausstoßes bei Dieselmotoren um 50% auf 80 Milligramm pro Kilometer. Bei Benzinern liegt der Grenzwert mit 60 Milligramm pro Kilometer noch darunter. Dieser Wert wurde allerdings schon mit der Euro 5-Norm eingeführt.
Erste-Hilfe-Kasten mit neuer Norm
Wer künftig seinen Verbandskasten ersetzen will, sollte darauf achten, dass er der veränderten DIN-Norm 13164 entspricht. Ab dem Jahreswechsel sind nur noch solche im Handel erhältlich. Sie enthalten einige andere Verbandsartikel. Bisherige Verbandskästen kann man noch bis zum Ablaufdatum nutzen.
(Zitiert nach Juris: https://www.juris.de/iportal/portal/page/jmobilprod.psml?id=jnach-JUNA141203336&action=controls.mobil.OneNewsView&fmt=mobil)