Sie haben sich entschlossen, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen und stehen vor der Entscheidung zu einem Vertragsabschluss, befinden sich in der Bauphase oder Sie haben ihr Eigenheim/ihre Eigentumswohnung bezogen und haben sich mit einem vertragswidrigen Verhalten auseinanderzusetzen.
Das private Baurecht ist eine komplexe Materie und die maßgebende Anwendungsform des Werkvertrages, die die verschiedensten vertraglichen Konstellationen gesetzlich regelt und wesentlich durch das von den Parteien geschaffene und der Vertragsfreiheit unterliegende Vertragsrecht bestimmt wird.
Vertragsanbahnung, Vertragsschluss, Sicherung bauvertraglicher Ansprüche
Lassen Sie sich vor Abschluss eines kostenintensiven Vertrages anwaltlich beraten; so können Sie bereits im Vorfeld erhebliche finanzielle Folgeschäden vermeiden.
Unsere Erfahrung: Viele Folgeschäden lassen sich vermeiden, wenn Verträge für beide Seiten klar geregelt und abgesichert sind (Mängelsicherheitsansprüche/ Gewährleistungseinbehalt/ Vertragsstrafen etc.). Erfahren Sie hierzu mehr in unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema Baurecht [Hier klicken].
Probleme zeichnen sich i.d.R. ab, wenn Mängel augenscheinlich werden (Feuchtigkeit/ Bauteilverbindungen sind nicht bündig/ Absenkungen) oder minderwertiges Baumaterial kommt zum Einsatz bzw. entspricht nicht der DIN-Norm (bspw. beim Einsatz von Dämmmaterialien).
Außergerichtliche Beratung
Auf der Grundlage ihrer Vorstellungen/ Wünsche zur Vertragsausgestaltung prüfen wir die rechtliche Machbarkeit und beraten Sie, damit ihre Ziele bestmöglich und sicher umgesetzt und – wenn nötig – durchgesetzt werden. Die Prozessrisiken minimieren Sie mit einer ausgewogenen Gestaltung ihres Bauwerkvertrages; hier setzen wir bereits an.
Wir unterstützen Sie in der Zusammenarbeit/ Kontaktvermittlung mit Bausachverständigen/ Erstellung von Parteigutachten/ außergerichtliche Korrespondenz zur Streitbeilegung bzw. gütlichen Einigung und entwerfen Strategien, die ihren Interessen in wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht gerecht werden.
Ihre Ansprüche unterliegen der Verjährung und knüpfen an unterschiedliche Sachverhalte an: bspw. Abnahme des Bauwerks oder Kenntnis des Mangels bei arglistig verschwiegener Mängel. Warten Sie nicht bei sich abzeichnenden Problemen, sondern werden Sie tätig, damit ihre Forderung nicht „verloren geht“. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.
Gerichtliche Vertretung
Stellen Sie Baumängel fest oder ist unklar, welche Vertragsleistungen geschuldet werden, klären wir umfassend die bestmögliche Durchsetzung ihrer Forderungen und klären Sie umfassend über alternativen Handlungsmöglichkeiten auf. Das können ein selbständiges Beweissicherungsverfahren, Wahrnehmung von Ortsterminen, Gewährleistungsklage, Klage auf Mängelbeseitigung (Nachbesserung/ Nacherfüllung), Klage auf Vertragsstrafe bis hin zu Zwangsvollstreckung in Bausachen sein. Wir vertreten Sie im Gerichtsverfahren bundesweit.
Unsere Leistung für Sie:
Wir verstehen uns als Ihr Interessenvertreter in diesem „Vertrags- und Regelungsdschungel“
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gerne und mit der notwendigen Fachkompetenz unserer Rechts- und Fachanwälte weiter! Wir arbeiten mit der notwendigen Professionalität und sind für Sie regelmäßig erreichbar. Durch unsere über 20-jährige Erfahrung, verbunden mit dem modernen Arbeitsstil werden Sie profitieren!
Zudem ergänzt unser Team aus Rechts- und Fachanwälten ein außerordentlich geschultes, modern arbeitendes Sekretariat aus Rechtsanwaltsfachangestelltinnen und Rechtsfachwirtinnen. Sie unterstützen die anwaltliche Tätigkeit und betreuen Sie vertrauensvoll neben unseren erfahrenen Anwälten. Sie sind Ihre ersten Ansprechpartner und vermitteln flexibel und vertrauensvoll kurzfristige Gesprächstermine und die Kontakte zwischen uns. Von Ihnen erhalten Sie bereits die ersten Auskünfte zu Ihrem Verfahren, um so das Gespräch mit Ihrem Anwalt vorzubereiten.
In solchen Fällen steht Ihnen Rechtsanwalt Rose gerne auch für Ihre Fragen aus anderen Rechtsgebieten zur Verfügung.